Nordstemmen · Adensen-Hallerburg · Stand 28.09.2026
Das Wärmenetz Adensen-Hallerburg muss gestoppt werden.
Zum Anhören · 24:50 min
Der Podcast: Kleingeld vor der Dampfwalze
Ein begeisterter Moderator und eine besorgte Expertin sprechen über Biogas, Bürgerenergie und die Frage, wer am Ende zahlt, wenn die billige Wärme wegfällt. In einfacher Sprache, mit Beispielen aus Berlin, Leipzig und Dörfern, in denen es schon schiefgegangen ist.
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Rund sieben Millionen Euro öffentliches Geld und öffentliches Risiko stecken in einem Netz für 261 Anschlüsse. Es hängt an einer billigen Wärmequelle, die niemand kontrolliert. Was passiert, wenn diese Wärme teurer wird, spricht niemand aus: Dann geht die Genossenschaft pleite, und alle verlieren ihr Geld – allen voran die Gemeinde Nordstemmen mit bis zu 3,8 Millionen Euro.
Der Vorstand der Energiegenossenschaft um Hajo Ammermann und Andreas von Palubicki hat sich in ein Projekt verrannt, das wegen der extremen Risiken keine Bank zu anständigen Zinsen finanzieren will DS 75/2025 (Rat 14.10.2025). Statt sich einzugestehen, dass die Risiken zu groß sind, nutzt er alle Möglichkeiten, auch wenn dabei die bestehenden Gesetze bis zum Äußersten gedehnt werden müssen DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026).
Leider machen sich Bürgermeisterin Nicole Dombrowski und der Gemeinderat zu Helfern bei diesem Spiel mit dem Feuer DS 18/2026 (Rat 17.03.2026)Rat 17.03.2026.
Wer bei diesem Projekt welche Rolle hat, steht auf der Seite Wer ist wer.
Der Kern
Für schlechte Zeiten gibt es keinen Plan. Nur ein absehbares Ende.
Das Netz soll 25 Jahre lang Wärme aus acht Biogas-Motoren zweier landwirtschaftlicher Betriebe verteilen. Diese Wärme ist billig, solange der Strom aus den Anlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Diese Förderung läuft Anlage für Anlage aus.
Die Genossenschaft wusste das. Am 29.11.2024 schrieb sie dem BAFA:
„Nach 2026 fallen weitere Anlagen aus der EEG-Förderung.“
Das ist ein Eingeständnis: Die billige Wärme hat ein Ablaufdatum. Denn heute ist die Wärme ein Abfallprodukt: Bezahlt wird der Strom über das EEG, die Wärme fällt nebenbei ab. Üblich sind dafür rund 3 ct/kWh Fraunhofer IEE/DBFZ 02/2024. Fällt die EEG-Vergütung weg, wird die Wärme zum Rohstoff, und dann muss sie ihre vollen Kosten tragen.
Heute Abfallprodukt, morgen Rohstoff: Die Wärme wird ein Vielfaches so teuer.
Der Liefervertrag mit den Biogasanlagen läuft zunächst zehn Jahre DS 75/2025 (Rat 14.10.2025), der Kredit der Gemeinde 25 Jahre. Beide Lieferanten sind GmbH & Co. KG, haften also beschränkt. Für die Zeit nach der EEG-Vergütung gibt es drei Wege, und keiner ist billig:
- Anschlussförderung (bester Fall). Die Anlagen bekommen in einer Ausschreibung weitere zwölf Jahre Förderung FNR, BiomassepaketBundesnetzagentur 09.06.2026. Die Wärme bleibt Nebenprodukt, kostet aber schon deutlich mehr, 5 bis 8 ct/kWh . So viel nennt auch der Berater der Genossenschaft als heutigen Preis „frei Biogasanlage“ LAND & FORST 20.04.2026. Ob die Anlagen in Adensen diese Förderung überhaupt bekommen, ist völlig offen: Die Ausschreibungsmengen schrumpfen von 1.126 MW (2026) auf 326 MW (2027) FNR, BiomassepaketBBH-Blog 01.10.2025, am 31.12.2026 läuft die EU-Genehmigung der EEG-Förderung aus Rechtsgutachten Raue/BEE 22.06.2026, und das neue EEG 2027 hängt Bayer. Bauernverband 30.07.2026. Zudem dürfen die Motoren künftig nur noch rund ein Drittel des Jahres gefördert laufen. Die Wärme kommt dann stoßweise, und das Netz braucht mehr Speicher und öfter den Spitzenkessel FNR, Biomassepaket.
- Biomethan statt Abwärme. Bioenergie Adensen plant bereits eine Anlage, die Biogas zu Biomethan aufbereitet DS 46/2026 (Bauausschuss 02.06.2026). Wird das Gas ins Netz eingespeist, fällt an dieser Stelle keine Motorwärme mehr ab. Dann bleibt nur, Biogas oder Biomethan im Kessel zu verbrennen, zum Marktpreis und ohne EEG. Das kostet rund 7 bis 17 ct/kWh Wärme, über das Gasnetz eher 12 bis 17 ct dena, Branchenbarometer Biomethan 2025Fraunhofer IEE/DBFZ 02/2024. Billiges Erdgas ist keine Lösung: Die Genossenschaft hat dem Bund 100 % Wärme aus Biomasse zugesagt und muss das jedes Jahr bestätigen, sonst droht die Rückforderung des Zuschusses BAFA-Akte S. 3Bescheid S. 38.
- Die Anlage hört auf. Dann muss ein Ersatz her, etwa eine Großwärmepumpe. Sie kostet rund 4 bis 6 Mio. € , die in keinem Plan stehen. Bei den hohen Temperaturen dieses Netzes macht sie aus einer Kilowattstunde Strom nur etwa zwei Kilowattstunden Wärme KWW-Technikkatalog 08/2026. Ohne Förderung kostet ihre Wärme 12 bis 21 ct/kWh KWW-Technikkatalog 08/2026BDEW Herbst 2026.
Ohne Anschlussförderung wird die Erzeugung damit vier- bis siebenmal so teuer wie heute . Kostet die Wärme heute nur 1 ct/kWh, ist es sogar das Zehn- bis Zwanzigfache. Beim Kunden landet die Kilowattstunde mit Netzverlusten, Kredit, Betrieb und Umsatzsteuer bei 20 bis über 30 Cent . Eine eigene Wärmepumpe kostet mit der heutigen Förderung rund 13 bis 17 ct/kWh ADAC 21.07.2026Verivox 13.07.2026KWW-Technikkatalog 08/2026. Wer rechnen kann, steigt aus. Damit beginnt die Todesspirale. Alle drei Szenarien im Rechner
Die Todesspirale in fünf Schritten
- Die Wärme wird teurer: Die EEG-Förderung endet. Aus Abfallwärme wird ein Rohstoff mit vollen Kosten, oder ein Lieferant steigt ganz aus.
- Der Preis steigt: Netz und Kredit müssen weiter bezahlt werden, egal wie viel Wärme verkauft wird.
- Kunden steigen aus: Es gibt keinen Anschlusszwang. Wer eine Alternative hat, wechselt.
- Weniger Kunden tragen dieselben Kosten: Der Preis steigt weiter, noch mehr Kunden gehen.
- Das Netz ist nichts mehr wert: Die Pacht bleibt aus, der Kredit der Gemeinde fällt aus. Die einzige Sicherheit ist das Netz selbst.
Wer trägt was?
Den Nutzen haben wenige, das Risiko tragen alle.
| Beteiligte | Bringt ein | Hat davon | Riskiert |
|---|---|---|---|
| Bund und EU (BAFA, NextGenerationEU) | 3,52 Mio. € Zuschuss | Ein gefördertes Wärmenetz auf dem Papier | Rückforderung bei einer insolventen Genossenschaft ist kaum durchsetzbar |
| Gemeinde Nordstemmen, also alle Bürgerinnen und Bürger | 3,8 Mio. € Kredit, 25.000 € Stammkapital, Gutachten | 0,1 % Zinsaufschlag, rund 3.800 € im ersten Jahr, danach weniger DS 18/2026 (Rat 17.03.2026) | Den vollen Kreditbetrag. Die Sicherheit ist das Netz, und das ist im Ernstfall wertlos. |
| Genossenschaft, 237 Mitglieder | 500 € Anteil + 5.500 € Zuschuss je Anschluss | Wärme, solange sie billig ist | Ihre Einlagen |
| Biogasbetreiber (zwei GmbH & Co. KG) | Wärme aus bestehenden Anlagen | Einen festen Abnehmer für Abwärme | Wenig: Sie haften beschränkt, der Vertrag läuft zehn Jahre |
Der Zinsvorteil für die Genossenschaft durch den Gemeindekredit (3,8 % statt 5,48 % plus Gebühr) entspricht rund 0,7 bis 0,8 Mio. € . Zusammen mit dem Bundeszuschuss sind das rund 16.000 € öffentliche Unterstützung je Anschluss. Das ist die Untergrenze: Die 5,48 % waren nur ein vorläufiges Angebot DS 75/2025 (Rat 14.10.2025).
Das Bankangebot
Ob die Bank überhaupt gezahlt hätte, weiß niemand
Die Gemeinde begründet ihren Einstieg damit, dass die Bank zu teuer sei: 5,48 % Zins plus 80.000 € Gebühr statt der erhofften 4 % DS 75/2025 (Rat 14.10.2025). Ein unterschriebener Kreditvertrag war das nie. Es war ein Angebot unter Vorbehalt. Laut Verwaltung vergibt die Bank akzeptable Konditionen „nur gegen sehr gute Sicherheiten“, und das Netz setzt sie dabei „nur zu einem geringen Betrag“ an DS 75/2025 (Rat 14.10.2025).
Die Bedingungen der Bank liegen dem Rat vor DS 75/2025, Anlage 2 (Rat 14.10.2025). Die wichtigste: Ab 2032 müssen die Einnahmen den Schuldendienst mit Puffer decken (DSCR 1,05). Fällt die Deckung darunter, muss der Wärmepreis steigen. Diesen Nachweis konnte die Genossenschaft im Februar 2025 noch nicht erbringen, er „muss rechnerisch noch dargestellt werden“. Auch die Rücklagen für Reparaturen und Schuldendienst waren noch nicht durchgerechnet.
Eine gründliche Kreditprüfung hätte also genau die Frage gestellt, die bis heute niemand beantwortet: Trägt sich das Netz auch dann, wenn die Wärme teurer wird? Ob die Bank den Kredit nach dieser Prüfung zu diesen Konditionen oder überhaupt gegeben hätte, ist völlig offen. Die Gemeinde verlangt diesen Nachweis nicht. Sie verzichtet sogar ausdrücklich auf eine Bankbürgschaft DS 50/2026 (Rat 27.05.2026).
Die Konstruktion
Erst rechtswidrig, dann um die Ecke gebaut
Das erste Modell der Gemeinde (Kredit durchreichen an die Genossenschaft) hielt der rechtlichen Prüfung nicht stand. Die Kommunalaufsicht zog ihre Unbedenklichkeit zurück DS 50/2026 (Rat 27.05.2026).
Das neue Modell: Die Gemeinde-GmbH „kauft“ sich für 3,8 Mio. € als Miteigentümerin ins Netz ein, verpachtet ihren Anteil 25 Jahre an die Genossenschaft, und die Pacht deckt genau den Kredit. Am Ende darf die Genossenschaft den Anteil kaufen, die Pacht wird angerechnet. Wirtschaftlich ist das derselbe Kredit, nur anders beschriftet.
Diagramm und Fallstricke ansehen →Die Gemeinde in fünf Rollen
- 1Genossin (500 € Anteil)
- 2Kundin (vier eigene Gebäude, 22.500 € Zuschüsse)
- 3Kreditgeberin (3,8 Mio. €)
- 4Miteigentümerin über ihre GmbH
- 5Straßeneigentümerin (Gestattungsvertrag)
Ein Vorstandsmitglied der Genossenschaft, Hajo Ammermann, sitzt zugleich im Rat. Bei mehreren Abstimmungen zum Wärmenetz hat er laut Protokoll nicht teilgenommen (Wer ist wer).
Wer prüft das Risiko?
Jeder zeigt auf den anderen
Die Gemeindeverwaltung
„Ob der Konzernkredit für die Gemeinde Nordstemmen in Frage kommt, wird seitens der Rechtsaufsicht beim Landkreis Hildesheim geprüft.“
Antwort der Gemeindeverwaltung an mich, 29.10.2025
Die Kommunalaufsicht
„Die Abwägung finanzieller Risiken ist Aufgabe der zuständigen kommunalen Organe […]. Meine Zuständigkeit beschränkt sich darauf zu prüfen, ob Maßnahmen der Kommune gegen geltendes Recht verstoßen.“
Landkreis Hildesheim an mich, 19.12.2025
Das BAFA
Prüft Förderfähigkeit und Förderhöhe. Das Ausfallrisiko des Gemeindekredits ist nicht seine Aufgabe. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hält es auf Wunsch der Genossenschaft geheim.
Das Gesetz ist eindeutig: Vor einem Konzernkredit muss geprüft werden, „ob das Unternehmen oder die Einrichtung in der Lage sein wird, den Kredit einschließlich der notwendigen Verzinsung zurückzuzahlen“ Innenministerium, FAQ Konzernfinanzierung. Eine solche Prüfung, die auch steigende Wärmepreise berücksichtigt, ist in keiner öffentlichen Unterlage zu finden.
An den Vorstand der Energiegenossenschaft
Legen Sie Ihre Rechnung offen.
Wer rund sieben Millionen Euro öffentliches Geld und öffentliches Risiko will, schuldet der Allgemeinheit volle Transparenz. Das gebietet der Anstand. Die Genossenschaft hat stattdessen der Herausgabe ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung widersprochen Bescheid 11.08.2026. Dass sie mauert, zeigt, dass etwas faul ist.
Ausgang A: Es geht schief
Die billige Wärme fällt weg, die Kunden gehen, die Genossenschaft wird insolvent. Die Genossen verlieren ihre Einlagen, die Gemeinde ihren Kredit, und der Bund fordert seinen Zuschuss von einer leeren Kasse zurück. Übrig bleiben Rohre im Boden.
Ausgang B: Es geht gut
Die Wärme bleibt billig. Dann heizen 261 Haushalte etwas günstiger als ihre Nachbarn mit Wärmepumpe, wenn überhaupt. Bezahlt haben dafür alle mit rund 16.000 € öffentlicher Unterstützung je Anschluss. Die Gewinne sind privat, das Risiko ist öffentlich.
An die Menschen in Adensen und Hallerburg
Ich habe nichts gegen Adensen. Ich möchte, dass Sie nicht noch mehr verlieren.
Viele von Ihnen haben 500 € Genossenschaftsanteil und 5.500 € Kapitalzuschuss eingezahlt, im Vertrauen darauf, dass die Rechnung aufgeht. Wenn das Projekt scheitert, sind Sie die Ersten, die Geld verlieren. Das tut mir leid, und das will ich nicht kleinreden.
Aber das Geld ist nicht wegen dieser Kritik in Gefahr. Es ist in Gefahr, weil ausgegeben wurde, bevor feststand, ob die Finanzierung trägt und rechtlich zulässig ist. Die Kapitalzuschüsse wurden 2024 und 2025 eingefordert Präsentation 12.10.2023. Das Grundstück für die Heizzentrale ist gekauft Präsentation 27.11.2025. Das erste Finanzierungsmodell über die Gemeinde hat der rechtlichen Prüfung nicht standgehalten DS 50/2026 (Rat 27.05.2026).
Meines Erachtens wäre das Mindeste gewesen, keine Verpflichtungen einzugehen, bevor Finanzierung, Rechtslage und Förderung endgültig geklärt sind. Diese Entscheidungen hat der Vorstand getroffen. Fragen, warum Ihr Geld schon ausgegeben ist, gehören an ihn.
Warum ein früher Stopp auch Ihnen hilft
- Heute sind vor allem Planung, Grundstück und Anlaufkosten ausgegeben. Mit jedem Meter Rohr im Boden wächst der mögliche Verlust.
- Scheitert das Netz erst nach dem Bau, verlieren Sie Ihre Einlage und Ihre Heizung: Wer seinen Kessel abgebaut hat, steht dann ohne Wärme da und muss neu investieren.
- Fordert das BAFA seinen Zuschuss zurück, geht das zulasten der Genossenschaft und damit ihrer Mitglieder.
Als Mitglied haben Sie Rechte: Einsicht in Jahresabschluss und Prüfungsbericht und Anträge an die Generalversammlung Präsentation 12.10.2023. Verlangen Sie die Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Meine Forderung
Das Projekt einstampfen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Das BAFA zahlt nur nachträglich gegen Nachweise aus. Ist der Gemeindekredit noch nicht geflossen, verliert die Gemeinde heute nur Stammkapital und Gutachterkosten. Jeder Monat macht einen Abbruch teurer.
- Baustopp. Der Rat hebt den Beschluss vom 27.05.2026 auf DS 50/2026 (Rat 27.05.2026). Die Gemeinde gibt keinen Kredit.
- Die Genossenschaft trägt die bisherigen Verluste selbst. Sie hat das Projekt angeschoben und das Geld ausgegeben, bevor die Finanzierung stand.
- Wer weitermachen will, holt sich den Kredit bei einer privaten Bank und lässt die Gemeinde in Frieden. Findet sich keine Bank, ist das auch eine Antwort.
Bis dahin muss die Genossenschaft ihre Rechnung offenlegen (alle Fragen und Unterlagen), die Kommunalaufsicht muss prüfen, ob die Konstruktion das Gesetz umgeht, und das BAFA muss prüfen, ob die Förderung zur neuen Konstruktion passt.
Chronik
Wie es dazu kam
Der Ortsrat Adensen und die Betreiber der beiden Biogasanlagen regen ein Wärmenetz an. Eine Machbarkeitsstudie folgt. DS 81/2023 (Rat 28.11.2023)
Informationsabend: 6,9 Mio. € Investition, Arbeitspreis 9,99 ct/kWh netto, gerechnet auf 270 Verträge. Präsentation 12.10.2023
Der Rat beschließt einstimmig den Beitritt der Gemeinde zur Genossenschaft und 5.500 € Zuschuss je gemeindeeigenem Anschluss. DS 81/2023 (Rat 28.11.2023)
Förderantrag beim BAFA. Die Genossenschaft schreibt: „Nach 2026 fallen weitere Anlagen aus der EEG-Förderung.“ Billig sei die Wärme nur in den Jahren 2025 und 2026. BAFA-Akte S. 9
Das BAFA lehnt den vorzeitigen Baubeginn zweimal ab. Das Planungsbüro warnt, sonst sei die Finanzierung „nicht sichergestellt“. BAFA-Akte S. 16, 21BAFA-Akte S. 17
Zuwendungsbescheid: 40 % Förderung, laut Gemeinde 3,52 Mio. €. Zuwendungsbescheid 09.07.2025DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)
Checkliste der Bank: Den Nachweis, dass die Einnahmen ab 2032 den Schuldendienst decken, hat die Genossenschaft noch nicht erbracht („muss rechnerisch noch dargestellt werden“). Die Bank verlangt, dass sonst der Wärmepreis steigt. DS 75/2025, Anlage 2 (Rat 14.10.2025)
Statt der erhofften 4 % nennt die Bank 5,48 % Zins plus 80.000 € Gebühr, unter Vorbehalt ihrer Bedingungen. Ein unterschriebener Kreditvertrag liegt nicht vor. Die Genossenschaft bittet die Gemeinde um Hilfe. DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)
Grundsatzbeschluss für eine Gemeinde-GmbH und einen Konzernkredit: 11 Ja, 3 Nein, 6 Enthaltungen. DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)Rat 14.10.2025
Ich schreibe an Verwaltung, Bürgermeisterin und Vorstand der Genossenschaft: § 121a NKomVG ist für so ein Vorhaben nicht gedacht, und den Zinsvorteil an die Genossenschaft weiterzureichen, verstößt gegen das EU-Beihilferecht. Ich bekomme nur ausweichende Antworten, um ehrlich zu sein überhebliche. meine Mail an die Gemeinde, 15.10.2025
Ich wende mich an die Kommunalaufsicht beim Landkreis: Verstoß gegen das EU-Beihilferecht, kein Anschlusszwang, die Insolvenz ist vorprogrammiert. meine Mail an den Landkreis, 09.12.2025
Die Kommunalaufsicht antwortet: Ein Konzernkredit sei ihr noch gar nicht vorgelegt worden. Die wirtschaftlichen Risiken abzuwägen, sei Sache der Gemeinde. Antwort des Landkreises an mich, 19.12.2025
Der Rat beschließt 3,8 Mio. € Konzernkredit, „ohne weitere Beratungen“. DS 18/2026 (Rat 17.03.2026)Rat 17.03.2026
Wenige Wochen nach dem Ratsbeschluss nimmt die Kommunalaufsicht ihre Unbedenklichkeit zurück. Begründung: Die GmbH investiere nicht selbst, das bloße Durchreichen des Kredits an die Genossenschaft sei von § 121a NKomVG nicht gedeckt. DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)
Videokonferenz mit der Kommunalaufsicht: Das neue Modell hält sie für „tragbar“, auf Wunsch des Rates auch ohne Bankbürgschaft. DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)
Die Wärmenetz Adensen-Hallerburg GmbH wird eingetragen (HRB 210746). Handelsregister
Neues Modell: Miteigentum am Netz, Verpachtung und Kaufoption. Keine Bankbürgschaft. DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026)DS 50/2026, Anlage 2 (Rat 27.05.2026)
Das BAFA gibt nach fast fünf Monaten nur geschwärzte Unterlagen heraus. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung bleibt geheim. FragDenStaat #370061
In eigener Sache
Warum ich mich als CDU-Mitglied äußere
Ich bin Mitglied der CDU und habe bei der Kommunalwahl 2026 für meine Partei kandidiert. Die CDU/FDP-Gruppe hat dieses Projekt im Rat mitgetragen. Kai Dräger, unser Kandidat für das Bürgermeisteramt, hat die Vorlagen im Rat eingebracht und vertritt die Gruppe in der Gesellschafterversammlung der Wärmenetz-GmbH.
Meine Haltung weicht von der bisherigen Linie der CDU-Gruppe im Gemeinderat ab. Das mag manche Parteifreunde irritieren. Gegen die Partei richtet es sich nicht: Es ist meine freie Meinungsäußerung und der Versuch, Schaden von der Gemeinde Nordstemmen und vom Bund abzuwenden. Ich hoffe, dass ich meine Parteifreunde mit diesen Argumenten überzeugen kann.
Ich habe die Akten gelesen. Ich halte es für falsch, mit dem Geld aller Bürgerinnen und Bürger ein Risiko einzugehen, das keine Bank tragen wollte. Dazu kann ich nicht schweigen, nur weil es unangenehm ist. Konservative Politik heißt für mich, mit dem Geld anderer Leute so verantwortungsvoll umzugehen, als wenn es das eigene wäre.
Meine Kritik richtet sich in erster Linie an den Vorstand der Energiegenossenschaft, Hajo Ammermann und Andreas von Palubicki BAFA-Akte S. 9. Mitverantwortlich ist der Aufsichtsrat unter Tobias Scharffetter: Er soll den Vorstand überwachen und hätte das Projekt längst stoppen müssen. Der Vorstand hat sich in ein Projekt verrannt, das sich ohne billige Biogaswärme nicht trägt, und versucht es jetzt mit dem Brecheisen durchzusetzen: mit dem Geld der Gemeinde, über eine immer kompliziertere Konstruktion und ohne Rücksicht auf den Schaden, der der Allgemeinheit droht. Bürgermeisterin Nicole Dombrowski und der Gemeinderat hätten das stoppen können. Stattdessen helfen sie dabei.
Die rund 240 Mitglieder in Adensen und Hallerburg meinen es gut. Sie haben selbst Geld eingezahlt und tragen selbst ein Risiko. Gerade deshalb hätten sie eine ehrliche Rechnung verdient.
— Levin Keller