Die Beteiligten
Wer ist wer
In Adensen, Hallerburg und Nordstemmen kennt man sich. Deshalb stehen hier alle, die bei diesem Projekt eine Funktion haben, mit Namen, Rolle und Beleg.
Meine Kritik richtet sich in erster Linie an den Vorstand der Energiegenossenschaft, Hajo Ammermann und Andreas von Palubicki. Er hat die Entscheidungen getroffen und betreibt das Projekt. Mitverantwortlich ist der Aufsichtsrat: Er hat nach dem Genossenschaftsgesetz den Vorstand zu überwachen § 38 GenG.
Nicht aufgeführt sind Mitarbeiter von Verwaltung, Behörden und Büros sowie Privatpersonen ohne Amt.
Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg eG
Der Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen Präsentation 27.11.2025. Bei der Gründung 2023 hatte er drei Mitglieder, heute zwei Präsentation 12.10.2023Präsentation 27.11.2025. Er hat mit dem Ingenieurbüro die Förderung beim BAFA beantragt BAFA-Akte S. 9 und die Gemeinde um Hilfe gebeten, als die Bank teurer wurde DS 75/2025 (Rat 14.10.2025).
Hajo Ammermann
Vorstand der Energiegenossenschaft, seit 09.10.2023
Leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen, unter anderem gegenüber dem BAFA und der Gemeinde. Zugleich Ratsherr in Nordstemmen. Präsentation 12.10.2023BAFA-Akte S. 9BAFA-Akte S. 47
Andreas von Palubicki
Vorstand der Energiegenossenschaft, seit 09.10.2023
Leitet die Genossenschaft gemeinsam mit Hajo Ammermann und vertritt sie nach außen. Präsentation 12.10.2023BAFA-Akte S. 9BAFA-Akte S. 47
Doppelrolle im Rat: Hajo Ammermann ist zugleich Ratsherr. Laut Protokoll hat er an den Abstimmungen über die GmbH-Gründung (14.10.2025), den Gesellschaftsvertrag (16.12.2025), die Entsendung in die Gesellschafterversammlung (17.03.2026) und das alternative Finanzierungskonzept (27.05.2026) nicht teilgenommen Rat 14.10.2025Rat 16.12.2025Rat 17.03.2026Rat 27.05.2026. Das ist das richtige Verhalten.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat „hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen“. Er kann dazu jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher einsehen § 38 GenG. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, für drei Jahre gewählt Präsentation 27.11.2025. Die Liste unten ist die Besetzung aus der Gründungsversammlung am 09.10.2023; eine neuere Liste ist mir nicht bekannt Präsentation 12.10.2023.
Meine Meinung: Auch der Aufsichtsrat hätte das Projekt längst stoppen müssen. Spätestens im Sommer 2025, als die Bank statt 4 % nur noch 5,48 % Zins plus 80.000 € Gebühr anbot und die Genossenschaft deshalb die Gemeinde um Hilfe bat DS 75/2025 (Rat 14.10.2025). Allerspätestens im Mai 2026, als das erste Finanzierungsmodell der rechtlichen Prüfung nicht standhielt und die Kommunalaufsicht ihre Unbedenklichkeit zurücknahm DS 50/2026 (Rat 27.05.2026).
Tobias Scharffetter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Leitet das Gremium, das den Vorstand überwachen muss. Steht als Aufsichtsratsvorsitzender im Briefkopf der Genossenschaft (zuletzt in der BAFA-Akte im Juli 2025). Präsentation 12.10.2023BAFA-Akte S. 9BAFA-Akte S. 47
Helmut Hinrichs
Mitglied des Aufsichtsrats
Stellte die Genossenschaft beim Informationsabend am 12.10.2023 vor. Präsentation 12.10.2023
Hauke Lange
Mitglied des Aufsichtsrats
Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023
Andreas Liedtke
Mitglied des Aufsichtsrats
Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023
Ingrid Mehringer
Mitglied des Aufsichtsrats
Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023
Peer Zach
Mitglied des Aufsichtsrats
Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023
Scarlett Zenker
Mitglied des Aufsichtsrats
Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023
Eine offene Frage zu einem der Wärmestandorte habe ich an den Vorstand gerichtet: Offene Fragen an den Vorstand.
Gemeinde Nordstemmen
Bürgermeisterin und Rat
| Name | Funktion | Rolle im Projekt |
|---|---|---|
| Nicole Dombrowski | Bürgermeisterin der Gemeinde Nordstemmen | Hat die Ratsvorlagen zur GmbH-Gründung, zum Gesellschaftsvertrag, zur Entsendung in die Gesellschafterversammlung und zum Konzernkredit von 3,8 Mio. € unterzeichnet. Vertritt die Gemeinde als Hauptverwaltungsbeamtin in der Gesellschafterversammlung der Wärmenetz Adensen-Hallerburg GmbH. DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)DS 111/2025 (Rat 16.12.2025)DS 16/2026 (Rat 17.03.2026)DS 18/2026 (Rat 17.03.2026) |
| Dr. Cornelia Ott | Ratsfrau, Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen | Vom Rat am 16.12.2025 in die Gesellschafterversammlung der GmbH entsandt. Rat 16.12.2025DS 16/2026 (Rat 17.03.2026) |
| Kai Dräger | Ratsherr, Gruppe CDU/FDP, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen | Berichterstatter im Rat zum Gesellschaftsvertrag (16.12.2025) und zum Konzernkredit (17.03.2026). Am 17.03.2026 in die Gesellschafterversammlung der GmbH entsandt. Rat 16.12.2025Rat 17.03.2026DS 16/2026 (Rat 17.03.2026)Fachausschuss Finanzen 09.09.2025 |
| Dominik Borchardt | Ratsherr, Gruppe CDU/FDP | Am 16.12.2025 in die Gesellschafterversammlung entsandt. Hat am 28.01.2026 erklärt, sich in einem Interessenkonflikt zu befinden, und ist deshalb von diesem Mandat zurückgetreten. Rat 16.12.2025DS 16/2026 (Rat 17.03.2026) |
| Jutta Hartmann | Ratsfrau, Gruppe CDU/FDP | Berichterstatterin im Rat zum alternativen Finanzierungskonzept (27.05.2026). Rat 27.05.2026 |
Im Auftrag
Berater und Planer
3N-Kompetenzzentrum, Göttingen (Michael Kralemann)
Machbarkeitsstudie
Erstellte 2022 die Machbarkeitsstudie für das Wärmenetz. Präsentation 12.10.2023
SEC Consulting, Hannover
Technische Detailstudie
Stellte am 15.07.2023 die technische Detailstudie vor. Präsentation 12.10.2023
IngenieurNetzwerk Energie eG (iNeG), Bad Iburg
Ingenieur- und Planungsbüro der Genossenschaft
Bevollmächtigt für den Förderantrag beim BAFA. Bat das BAFA am 19.12.2024 um den vorzeitigen Baubeginn, sonst sei die Finanzierung „nicht sichergestellt“. Die Bank verlangte die Abtretung der Ansprüche aus dem Ingenieurvertrag. BAFA-Akte S. 11BAFA-Akte S. 17DS 75/2025, Anlage 2 (Rat 14.10.2025)
Dr. Fiedler, Rechtsanwalt, Büro Dr. Dehne in Elze
Rechtsanwalt, beriet Verwaltung und Rat
Sollte den Verwaltungsausschuss im September 2025 zur geplanten GmbH-Gründung (DS 75/2025) informieren. Beantwortete am 27.11.2025 Fragen zum Gesellschaftsvertrag der GmbH. Fachausschuss Finanzen 09.09.2025DS 111/2025 (Rat 16.12.2025)
SRS Schüllermann und Partner mbH
Kanzlei, Verfasserin des Alternativkonzepts
Erarbeitete das alternative Finanzierungskonzept, nachdem das erste Modell der rechtlichen Prüfung nicht standgehalten hatte: Die Gemeinde-GmbH wird Miteigentümerin des Netzes und verpachtet ihren Anteil an die Genossenschaft. DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026)
Die Wärmequelle
Wärmelieferanten
Genannt sind die Unternehmen, nicht die Personen dahinter.
Bioenergie Adensen GmbH & Co. KG
Betreiberin einer Biogasanlage
Wärmelieferantin des Netzes, betreibt bereits ein eigenes Wärmenetz. Laut Gemeinde künftige Lieferantin „für den Zeitraum von zunächst 10 Jahren“; Bürgschaften der Betreiber wurden „angefragt“. Präsentation 27.11.2025DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)
A.H. Energie GmbH & Co. KG
Betreiberin einer Biogasanlage
Wärmelieferantin des Netzes, betreibt bereits ein eigenes Wärmenetz. Laut Gemeinde künftige Lieferantin „für den Zeitraum von zunächst 10 Jahren“. Präsentation 27.11.2025DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)
Geld, Aufsicht, Förderung
Gemeinde, Behörden und Bank
Wärmenetz Adensen-Hallerburg GmbH
Gesellschaft der Gemeinde
Alleinige Gesellschafterin ist die Gemeinde Nordstemmen. Über sie soll der Kredit der Gemeinde fließen; nach dem neuen Modell wird sie Miteigentümerin des Netzes. Rat 16.12.2025HandelsregisterDS 50/2026 (Rat 27.05.2026)
Gemeinde Nordstemmen
Mitglied der Genossenschaft, Kreditgeberin
Ist der Genossenschaft 2023 beigetreten. Soll einen Konzernkredit von 3,8 Mio. € aufnehmen und weiterreichen. DS 81/2023 (Rat 28.11.2023)DS 18/2026 (Rat 17.03.2026)DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)
Landkreis Hildesheim
Kommunalaufsicht
Hat die Unbedenklichkeit für das erste Kreditmodell zurückgenommen. Die neuen Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht sie nicht beanstandet. DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)§ 173 NKomVG
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördergeber
Hat den vorzeitigen Baubeginn zweimal abgelehnt und am 09.07.2025 die Förderung von 40 % bewilligt, laut Gemeinde 3,52 Mio. €. BAFA-Akte S. 16, 21Zuwendungsbescheid 09.07.2025DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)
Ein Kreditinstitut
Bank (nicht namentlich bekannt)
Laut Gemeinde „ein Kreditinstitut, welches Erfahrungen mit der Finanzierung von Wärmenetzen hat“. Sagte im Sommer 2024 grundsätzlich zu und bot dann 5,48 % statt 4 % Zins plus 80.000 € Bearbeitungsgebühr an. DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)DS 75/2025, Anlage 2 (Rat 14.10.2025)