Die Beteiligten

Wer ist wer

In Adensen, Hallerburg und Nordstemmen kennt man sich. Deshalb stehen hier alle, die bei diesem Projekt eine Funktion haben, mit Namen, Rolle und Beleg.

Meine Kritik richtet sich in erster Linie an den Vorstand der Energiegenossenschaft, Hajo Ammermann und Andreas von Palubicki. Er hat die Entscheidungen getroffen und betreibt das Projekt. Mitverantwortlich ist der Aufsichtsrat: Er hat nach dem Genossenschaftsgesetz den Vorstand zu überwachen § 38 GenG.

Nicht aufgeführt sind Mitarbeiter von Verwaltung, Behörden und Büros sowie Privatpersonen ohne Amt.

Energiegenossenschaft Adensen-Hallerburg eG

Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen Präsentation 27.11.2025. Bei der Gründung 2023 hatte er drei Mitglieder, heute zwei Präsentation 12.10.2023Präsentation 27.11.2025. Er hat mit dem Ingenieurbüro die Förderung beim BAFA beantragt BAFA-Akte S. 9 und die Gemeinde um Hilfe gebeten, als die Bank teurer wurde DS 75/2025 (Rat 14.10.2025).

Hajo Ammermann

Vorstand der Energiegenossenschaft, seit 09.10.2023

Leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen, unter anderem gegenüber dem BAFA und der Gemeinde. Zugleich Ratsherr in Nordstemmen. Präsentation 12.10.2023BAFA-Akte S. 9BAFA-Akte S. 47

Andreas von Palubicki

Vorstand der Energiegenossenschaft, seit 09.10.2023

Leitet die Genossenschaft gemeinsam mit Hajo Ammermann und vertritt sie nach außen. Präsentation 12.10.2023BAFA-Akte S. 9BAFA-Akte S. 47

Doppelrolle im Rat: Hajo Ammermann ist zugleich Ratsherr. Laut Protokoll hat er an den Abstimmungen über die GmbH-Gründung (14.10.2025), den Gesellschaftsvertrag (16.12.2025), die Entsendung in die Gesellschafterversammlung (17.03.2026) und das alternative Finanzierungskonzept (27.05.2026) nicht teilgenommen Rat 14.10.2025Rat 16.12.2025Rat 17.03.2026Rat 27.05.2026. Das ist das richtige Verhalten.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat „hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen“. Er kann dazu jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher einsehen § 38 GenG. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, für drei Jahre gewählt Präsentation 27.11.2025. Die Liste unten ist die Besetzung aus der Gründungsversammlung am 09.10.2023; eine neuere Liste ist mir nicht bekannt Präsentation 12.10.2023.

Meine Meinung: Auch der Aufsichtsrat hätte das Projekt längst stoppen müssen. Spätestens im Sommer 2025, als die Bank statt 4 % nur noch 5,48 % Zins plus 80.000 € Gebühr anbot und die Genossenschaft deshalb die Gemeinde um Hilfe bat DS 75/2025 (Rat 14.10.2025). Allerspätestens im Mai 2026, als das erste Finanzierungsmodell der rechtlichen Prüfung nicht standhielt und die Kommunalaufsicht ihre Unbedenklichkeit zurücknahm DS 50/2026 (Rat 27.05.2026).

Tobias Scharffetter

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Leitet das Gremium, das den Vorstand überwachen muss. Steht als Aufsichtsratsvorsitzender im Briefkopf der Genossenschaft (zuletzt in der BAFA-Akte im Juli 2025). Präsentation 12.10.2023BAFA-Akte S. 9BAFA-Akte S. 47

Helmut Hinrichs

Mitglied des Aufsichtsrats

Stellte die Genossenschaft beim Informationsabend am 12.10.2023 vor. Präsentation 12.10.2023

Hauke Lange

Mitglied des Aufsichtsrats

Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023

Andreas Liedtke

Mitglied des Aufsichtsrats

Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023

Ingrid Mehringer

Mitglied des Aufsichtsrats

Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023

Peer Zach

Mitglied des Aufsichtsrats

Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023

Scarlett Zenker

Mitglied des Aufsichtsrats

Gewählt in der Gründungsversammlung am 09.10.2023. Präsentation 12.10.2023

Eine offene Frage zu einem der Wärmestandorte habe ich an den Vorstand gerichtet: Offene Fragen an den Vorstand.

Gemeinde Nordstemmen

Bürgermeisterin und Rat

NameFunktionRolle im Projekt
Nicole DombrowskiBürgermeisterin der Gemeinde NordstemmenHat die Ratsvorlagen zur GmbH-Gründung, zum Gesellschaftsvertrag, zur Entsendung in die Gesellschafterversammlung und zum Konzernkredit von 3,8 Mio. € unterzeichnet. Vertritt die Gemeinde als Hauptverwaltungsbeamtin in der Gesellschafterversammlung der Wärmenetz Adensen-Hallerburg GmbH. DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)DS 111/2025 (Rat 16.12.2025)DS 16/2026 (Rat 17.03.2026)DS 18/2026 (Rat 17.03.2026)
Dr. Cornelia OttRatsfrau, Gruppe SPD/Bündnis 90/Die GrünenVom Rat am 16.12.2025 in die Gesellschafterversammlung der GmbH entsandt. Rat 16.12.2025DS 16/2026 (Rat 17.03.2026)
Kai DrägerRatsherr, Gruppe CDU/FDP, Vorsitzender des Fachausschusses FinanzenBerichterstatter im Rat zum Gesellschaftsvertrag (16.12.2025) und zum Konzernkredit (17.03.2026). Am 17.03.2026 in die Gesellschafterversammlung der GmbH entsandt. Rat 16.12.2025Rat 17.03.2026DS 16/2026 (Rat 17.03.2026)Fachausschuss Finanzen 09.09.2025
Dominik BorchardtRatsherr, Gruppe CDU/FDPAm 16.12.2025 in die Gesellschafterversammlung entsandt. Hat am 28.01.2026 erklärt, sich in einem Interessenkonflikt zu befinden, und ist deshalb von diesem Mandat zurückgetreten. Rat 16.12.2025DS 16/2026 (Rat 17.03.2026)
Jutta HartmannRatsfrau, Gruppe CDU/FDPBerichterstatterin im Rat zum alternativen Finanzierungskonzept (27.05.2026). Rat 27.05.2026

Im Auftrag

Berater und Planer

3N-Kompetenzzentrum, Göttingen (Michael Kralemann)

Machbarkeitsstudie

Erstellte 2022 die Machbarkeitsstudie für das Wärmenetz. Präsentation 12.10.2023

SEC Consulting, Hannover

Technische Detailstudie

Stellte am 15.07.2023 die technische Detailstudie vor. Präsentation 12.10.2023

IngenieurNetzwerk Energie eG (iNeG), Bad Iburg

Ingenieur- und Planungsbüro der Genossenschaft

Bevollmächtigt für den Förderantrag beim BAFA. Bat das BAFA am 19.12.2024 um den vorzeitigen Baubeginn, sonst sei die Finanzierung „nicht sichergestellt“. Die Bank verlangte die Abtretung der Ansprüche aus dem Ingenieurvertrag. BAFA-Akte S. 11BAFA-Akte S. 17DS 75/2025, Anlage 2 (Rat 14.10.2025)

Dr. Fiedler, Rechtsanwalt, Büro Dr. Dehne in Elze

Rechtsanwalt, beriet Verwaltung und Rat

Sollte den Verwaltungsausschuss im September 2025 zur geplanten GmbH-Gründung (DS 75/2025) informieren. Beantwortete am 27.11.2025 Fragen zum Gesellschaftsvertrag der GmbH. Fachausschuss Finanzen 09.09.2025DS 111/2025 (Rat 16.12.2025)

SRS Schüllermann und Partner mbH

Kanzlei, Verfasserin des Alternativkonzepts

Erarbeitete das alternative Finanzierungskonzept, nachdem das erste Modell der rechtlichen Prüfung nicht standgehalten hatte: Die Gemeinde-GmbH wird Miteigentümerin des Netzes und verpachtet ihren Anteil an die Genossenschaft. DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026)

Die Wärmequelle

Wärmelieferanten

Genannt sind die Unternehmen, nicht die Personen dahinter.

Bioenergie Adensen GmbH & Co. KG

Betreiberin einer Biogasanlage

Wärmelieferantin des Netzes, betreibt bereits ein eigenes Wärmenetz. Laut Gemeinde künftige Lieferantin „für den Zeitraum von zunächst 10 Jahren“; Bürgschaften der Betreiber wurden „angefragt“. Präsentation 27.11.2025DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)

A.H. Energie GmbH & Co. KG

Betreiberin einer Biogasanlage

Wärmelieferantin des Netzes, betreibt bereits ein eigenes Wärmenetz. Laut Gemeinde künftige Lieferantin „für den Zeitraum von zunächst 10 Jahren“. Präsentation 27.11.2025DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)

Geld, Aufsicht, Förderung

Gemeinde, Behörden und Bank

Wärmenetz Adensen-Hallerburg GmbH

Gesellschaft der Gemeinde

Alleinige Gesellschafterin ist die Gemeinde Nordstemmen. Über sie soll der Kredit der Gemeinde fließen; nach dem neuen Modell wird sie Miteigentümerin des Netzes. Rat 16.12.2025HandelsregisterDS 50/2026 (Rat 27.05.2026)

Gemeinde Nordstemmen

Mitglied der Genossenschaft, Kreditgeberin

Ist der Genossenschaft 2023 beigetreten. Soll einen Konzernkredit von 3,8 Mio. € aufnehmen und weiterreichen. DS 81/2023 (Rat 28.11.2023)DS 18/2026 (Rat 17.03.2026)DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)

Landkreis Hildesheim

Kommunalaufsicht

Hat die Unbedenklichkeit für das erste Kreditmodell zurückgenommen. Die neuen Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht sie nicht beanstandet. DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)§ 173 NKomVG

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördergeber

Hat den vorzeitigen Baubeginn zweimal abgelehnt und am 09.07.2025 die Förderung von 40 % bewilligt, laut Gemeinde 3,52 Mio. €. BAFA-Akte S. 16, 21Zuwendungsbescheid 09.07.2025DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)

Ein Kreditinstitut

Bank (nicht namentlich bekannt)

Laut Gemeinde „ein Kreditinstitut, welches Erfahrungen mit der Finanzierung von Wärmenetzen hat“. Sagte im Sommer 2024 grundsätzlich zu und bot dann 5,48 % statt 4 % Zins plus 80.000 € Bearbeitungsgebühr an. DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)DS 75/2025, Anlage 2 (Rat 14.10.2025)