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Was bleibt der Gemeinde, wenn es schiefgeht?
Auf dieser Seite heißt es: Im Ernstfall ist das Netz wertlos. Stimmt das? Kessel und Pumpen lassen sich gebraucht verkaufen, ein Grundstück gibt es auch. Die Frage ist, wie viel davon bei der Gemeinde ankommt. Das rechnen wir hier an einem Beispiel durch.
Im Beispiel bekommt die Gemeinde von 3,38 Mio. € offener Schuld rund 0,03 Mio. € zurück.
Sie verliert rund 3,50 Mio. €, das sind etwa 296 € je Einwohner. Zurück fließen nur rund 1 Prozent.
Für die Gemeinde ist das Netz im Ernstfall so gut wie wertlos. Das Grundstück der Heizzentrale kostet sie eher noch Geld. Die Zahlen beruhen auf Annahmen, die als Schätzung markiert sind. Selbst einstellen
Das Beispiel
Sechs Jahre geht es gut, dann nicht mehr#
- 2027 geht das Netz in Betrieb. Die Gemeinde hat einen Kredit über 3,80 Mio. € aufgenommen und das Geld über ihre GmbH in das Netz gesteckt. Dafür gehören der GmbH rund 51 % von Rohrnetz und Grundstück der Heizzentrale DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026).
- Fünf Jahre lang läuft alles nach Plan. Die Genossenschaft zahlt Pacht, die Gemeinde zahlt damit ihren Kredit ab: im ersten Jahr nur Zinsen, danach rund 244.153 € im Jahr DS 18/2026 (Rat 17.03.2026).
- Dann wird die Wärme teurer, Kunden steigen aus, der Preis steigt weiter (Szenario-Rechner). Im sechsten Jahr, 2032, bleibt die Pacht aus. Die Genossenschaft stellt Insolvenzantrag.
- Niemand übernimmt das Netz. Es gibt keinen Anschlusszwang, und ein neuer Betreiber hätte dasselbe Problem mit der teuren Wärme. Das Netz wird abgewickelt.
- Die Gemeinde hat noch 3,38 Mio. € Schulden bei der Bank. Die muss sie zurückzahlen, egal was mit dem Netz passiert.
Wer bekommt zuerst?
Die Gemeinde steht vorn in der Schlange. Nur ist kaum etwas da.#
Die Konstruktion schützt die Gemeinde besser, als man denkt. Das muss man fairerweise sagen:
- Die Gemeinde-GmbH ist Miteigentümerin. Ihr Anteil gehört nicht zur Insolvenzmasse. Den Erlös aus ihrem Anteil bekommt sie ungeteilt DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026).
- Den Anteil der Genossenschaft soll sie als Sicherheit bekommen. Laut Vorlage wird der GmbH „der Miteigentumsanteil der eG (das Wärmenetz, das Grundstück der Heizzentrale mit Aufbauten und sonstige Rechte) übereignet“ DS 50/2026 (Rat 27.05.2026). Ist das wirksam geschehen, bekommt die Gemeinde auch diesen Erlös vorab, bis ihre Forderung gedeckt ist.
- Das BAFA kommt erst danach. Im Bescheid steht: Die Anlage muss zehn Jahre betrieben werden und darf in dieser Zeit nicht demontiert werden. Scheitert das Netz vorher, fordert das BAFA den Zuschuss zurück, verzinst mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins Zuwendungsbescheid 09.07.2025ANBest-P. Wir rechnen mit einer anteiligen Rückforderung für die fehlenden Jahre, im Beispiel rund 2,31 Mio. €. Gesichert ist diese Forderung nicht. Sie wird aus dem bedient, was nach der Gemeinde übrig bleibt, gemeinsam mit anderen Gläubigern.
- Die Genossen kommen zuletzt. Ihre Geschäftsanteile (500 € je Mitglied) bekommen sie nur zurück, wenn alle Gläubiger bezahlt sind. Die Kapitalzuschüsse (5.500 € je Anschluss) sind keine Forderung, sie sind weg Präsentation 12.10.2023Satzung.
Die Reihenfolge hilft der Gemeinde aber nur, wenn es etwas zu verteilen gibt. Und genau daran hapert es.
Was ist das Netz dann noch wert?
Geld im Boden bekommt man nicht zurück#
2023 hat die Genossenschaft die Investition aufgeteilt: rund 3,85 Mio. € für Tiefbau und Rohrleitungen, 1,7 Mio. € für Hausanschlüsse und Übergabestationen, 0,65 Mio. € für Planung, 0,5 Mio. € für Heizzentrale, Kessel und Speicher, dazu eine Reserve Präsentation 12.10.2023. Heute rechnet sie mit rund 7,4 Mio. € DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026).
- Rohre, Tiefbau, Hausanschlüsse (rund 80 % der Investition): Ohne Betreiber ist das nichts wert. Ausgraben lohnt sich nicht, gebrauchte Rohre kauft niemand. Planung und Gutachten sind ohnehin verbraucht. Beispiel: 0 €.
- Heizzentrale mit Grundstück: Die ehemalige Brennerei liegt am nordöstlichen Ortsrand am Bergwinkelsweg, direkt an den Feldern Präsentation 27.11.2025. Einen Bebauungsplan für das Grundstück habe ich nicht gefunden. Im neuen Flächennutzungsplan soll es auf Antrag des Ortsrats als Fläche der Heizzentrale gekennzeichnet werden DS 4/2025 (Rat 25.03.2025). Größe und Kaufpreis sind nicht öffentlich. Wer soll das kaufen? Für Wohnen liegt es falsch und ist nicht ausgewiesen, für Gewerbe ist Adensen kein Standort, und die Nutzung als Heizzentrale hat sich gerade als unwirtschaftlich erwiesen. Dazu steht ein Stahltank mit 1.000 m³ darauf, der für jeden anderen Nutzer erst abgerissen werden muss. Realistisch ist das Grundstück nur mit Verlust loszuwerden. Aufgeben kann die Gemeinde ihren Anteil auch nicht: Einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann man nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht einseitig aufgeben. Beispiel: minus 50.000 €.
- Technik: Ein gebrauchter Kessel mit 2 MW, Pumpen und Steuerung bringen nach dem Ausbau einen Bruchteil des Neupreises. Beispiel: 30.000 €.
- Rückbau: Der Gestattungsvertrag verpflichtet die Genossenschaft, die Leitungen nach Vertragsende aus den Gemeindestraßen zu entfernen, „im Rahmen der technischen Erfordernisse und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ DS 53/2025 (Rat 24.06.2025). Eine insolvente Genossenschaft zahlt das nicht. Lässt die Gemeinde die Rohre liegen, kostet es nichts. Will sie sie heraushaben, zahlt sie selbst. Beispiel: 0 €.
Rechts- und Verfahrenskosten: Der Insolvenzverwalter behält bei Sicherungsgut 9 % des Erlöses ein (§ 171 InsO). Bei so wenig Erlös sind das nur ein paar tausend Euro. Teurer sind die eigenen Kosten der Gemeinde, die keine Insolvenzmasse bezahlt. Die Gemeinde kann die Umsatzsteuer darauf nicht abziehen, deshalb brutto :
| Posten | Annahme | Kosten |
|---|---|---|
| Kanzlei für Gemeinde und GmbH | Forderungen anmelden, Sicherheit und Miteigentum durchsetzen, mit dem Insolvenzverwalter verhandeln, Vorlagen für den Rat. 60 bis 150 Stunden zu rund 300 € netto Stundensätze 2024 | 21.000–54.000 € |
| Ein Rechtsstreit in erster Instanz | Streit mit dem Insolvenzverwalter, ob die Sicherungsübereignung hält, Streitwert 125.000 €. Verliert die Gemeinde, zahlt sie beide Anwälte (je 2,5 Gebühren zu 1.854,50 €) und drei Gerichtsgebühren zu 1.338 € RVG Anlage 2GKG Anlage 2. Gewinnt sie, zahlt sie fast nichts. | 0–15.000 € |
| Wertgutachten für das Grundstück | Nötig für Verkauf und Rechtfertigung vor dem Rat Kosten Wertgutachten | 2.500–4.000 € |
| Auflösung der GmbH | Notar, Handelsregister, Bilanzen im Sperrjahr Kosten GmbH-Liquidation | 3.000–15.000 € |
| Zusammen | Beispiel in der Mitte: 100 Stunden Kanzlei, halbes Prozessrisiko, Gutachten, Auflösung | rund 50.000 € |
Nicht eingerechnet: die Arbeitszeit in der Verwaltung, eine Berufung und Streit mit dem BAFA. Mit allem zusammen können es auch 100.000 € und mehr werden.
Dazu verliert die Gemeinde das Stammkapital ihrer GmbH (25.000 €) und ihre eigenen Einlagen als Genossin und Kundin mit vier Gebäuden (23.000 €). Die vier Gebäude brauchen außerdem eine neue Heizung. Die ist nicht eingerechnet.
Rechner
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Beträge ohne Zinsen, die die Gemeinde nach dem Ausfall weiter an ihre Bank zahlt, und ohne neue Heizungen für ihre vier Gebäude. Das BAFA fordert im Modell anteilig für die fehlenden Jahre der zehnjährigen Bindung zurück, verzinst mit 6,27 % im Jahr (Basiszins 1,27 % als Annahme plus 5 Prozentpunkte).
Was wir nicht wissen
Die Grenzen dieser Rechnung#
- Die Verträge zwischen Gemeinde-GmbH und Genossenschaft sind nicht öffentlich. Ob die Sicherungsübereignung wirksam vereinbart ist und das BAFA ihr zugestimmt hat, wissen wir nicht. Über Leitungen in fremdem Boden (Scheinbestandteile nach § 95 BGB) und über ein Grundstück mit Grundschuld lässt sich auch juristisch streiten.
- Größe, Kaufpreis und Zustand des Grundstücks der Heizzentrale sind nicht öffentlich. Wer meint, dass sich dafür ein Käufer findet, kann den Wert hochstellen. Am Ergebnis ändert das wenig: Selbst 500.000 € decken nur einen kleinen Teil der offenen Schuld.
- Ob ein Versorger das Netz übernimmt, hängt davon ab, ob er billige Wärme bekommt. In Jühnde hat ein Energieversorger Biogasanlage und Wärmenetz einer Genossenschaft übernommen, dort gab es aber weiter eine Wärmequelle. Scheitert das Netz in Adensen an teurer Wärme, hätte ein Käufer dasselbe Problem.
- Das BAFA könnte den Zuschuss auch ganz statt anteilig zurückfordern. Für die Gemeinde ändert das wenig, weil sie vor dem BAFA bedient wird.
- Ich bin kein Insolvenzverwalter. Die Rechnung soll Größenordnungen zeigen, keine Bilanz ersetzen. Wer bessere Zahlen hat, schreibe mir: post@levinkeller.de.
Die Gemeinde steht in der Schlange ganz vorn. Aber am Schalter liegt fast nichts.