DS 50/2026 (Rat 27.05.2026) · Beschluss vom 27.05.2026

Ein Kredit, der kein Kredit heißen darf

Weil das Gesetz keinen Kredit an die Genossenschaft erlaubt, soll die Gemeinde-GmbH sich ins Netz „einkaufen“ und es zurückverpachten. So sieht das aus.

Wer zahlt wem was

Geldflüsse im Finanzierungsmodell nach DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)Die Bank leiht der Gemeinde 3,8 Millionen Euro. Die Gemeinde reicht sie an ihre GmbH weiter. Die GmbH kauft damit Miteigentum am Netz der Genossenschaft und verpachtet es an sie zurück. Die Pacht fließt über GmbH und Gemeinde an die Bank zurück. Das BAFA zahlt 40 Prozent Zuschuss an die Genossenschaft. Biogasbetreiber liefern Wärme, Kunden zahlen Wärmepreise.ÖFFENTLICHE HANDBankKommunalkredit, 25 JahreGemeinde Nordstemmennimmt Konzernkredit auf (§ 121a)trägt das volle AusfallrisikoWärmenetz Adensen-Hallerburg GmbH100 % Gemeinde, 25.000 € StammkapitalBAFA (Bund / EU)BEW-Zuschuss 40 %EnergiegenossenschaftAdensen-Hallerburg eGbaut und betreibt das Netzzahlt 25 Jahre Pacht an die GmbHKaufoption am EndeWärmenetz12,8 km Rohre, Heizzentrale, Speichergehört rechtlich der GmbH (s. unten)2 BiogasbetreiberGmbH & Co. KG, 8 BHKWLiefervertrag zunächst 10 J.261 Anschlüssekein Anschlusszwang,jederzeit Alternative möglich① 3,8 Mio. € Kredit② weitergeleitet③ Kaufpreis Miteigentum (51 % oder 42 %?)3,52 Mio. € ZuschussWärmebaut④ Pacht = Zins + Tilgung + Aufschlag⑤ RückzahlungWärmepreisEinkaufspreis

Geld fließt in das Projekt

Geld fließt zurück, nur solange die Genossenschaft zahlt

Wem gehört das Netz?

Die Genossenschaft baut und betreibt das Netz. Gehören wird es ihr nach diesem Modell aber nicht mehr.

GmbH der Gemeinde: Miteigentum ≈ 42–51 %
Rest der Genossenschaft: an die GmbH sicherungsübereignet

Rohrleitungsnetz und Betriebsgrundstück der Heizzentrale

Die GmbH der Gemeinde

Erwirbt mit Fertigstellung Bruchteilseigentum (§ 1008 BGB) am Netz und am Grundstück, im Umfang ihres Finanzierungsanteils DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026). Den Anteil der Genossenschaft bekommt sie zusätzlich „zur Absicherung“ übereignet DS 50/2026 (Rat 27.05.2026). Rechtlich hält sie damit das ganze Netz.

Die Genossenschaft

Bauherrin, Betreiberin und Pächterin. Sie zahlt 25 Jahre Pacht für den Anteil der GmbH und darf ihn danach kaufen, die Pacht wird angerechnet DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026). Ihren eigenen Anteil bekommt sie zurück, wenn alles bezahlt ist.

Die Grundstückseigentümer

Rohre in fremdem Boden gehören dem Grundstückseigentümer, außer sie sind als „Scheinbestandteil“ vereinbart (§ 95 BGB). Die Kanzlei setzt dahinter selbst ein Ausrufezeichen DS 50/2026, Anlage 2 (Rat 27.05.2026). Ohne diese Vereinbarungen ist das „Miteigentum“ am Rohrnetz wenig wert.

Im Ernstfall hilft der Gemeinde das Eigentum wenig: Ein Netz ohne billige Wärme und ohne zahlende Kunden kann sie nicht zu Geld machen. Sie müsste es selbst betreiben oder einen Käufer finden, der ein Verlustgeschäft übernimmt. „Ein Netz hat immer einen Wert“, heißt es oft. Wie viel Rohre im Boden wert sind, die niemand nutzt, zeigt Berlin: In der Leipziger Straße liegen seit dem Jahr 2000 rund 530 Meter Straßenbahngleise, damals für umgerechnet etwa 1,85 Millionen Euro verlegt. Befahren wurden sie nie, 2024 wurde die Strecke gestrichen Berliner ZeitungEntwicklungsstadt.

Vorher und nachher

Die rechtliche Hülle hat sich geändert, das Risiko nicht.

Modell 1 (DS 18/2026 (Rat 17.03.2026), gescheitert)Modell 2 (DS 50/2026 (Rat 27.05.2026))
Geld an die GenossenschaftDarlehen der GmbHKaufpreis für Miteigentum
RückflussZins + Tilgung, 25 JahrePacht = mindestens Zins + Tilgung + Aufschlag, 25 Jahre
Nach 25 JahrenDarlehen getilgtKaufoption, Pacht wird angerechnet
SicherheitenNetz, Grundstück, VerträgeNetz, Grundstück, Verträge, keine Bankbürgschaft
Wer trägt den AusfallGemeindeGemeinde
Rechtlichunzulässig nach § 121asoll über die Form „Investition“ zulässig sein

Die Fallstricke

Das Zeitfenster für billige Wärme ist schon zu

hoch

Die Genossenschaft schrieb dem BAFA im November 2024, die Wärme sei „in den Jahren 2025 und 2026“ sehr günstig, danach werde sie teurer. Eine termingerechte Inbetriebnahme sei deshalb „für die Wirtschaftlichkeit des Projekts unerlässlich“. Im Mai 2026 heißt es, mit dem Bau solle „noch in 2026“ begonnen werden. Die günstigen Jahre sind damit vorbei, bevor die erste Kilowattstunde fließt. Nach den eigenen Worten der Genossenschaft fehlt damit eine Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit. Wie viel teurer, verschweigt sie: Heute ist die Wärme ein Abfallprodukt der EEG-geförderten Stromerzeugung. Ohne EEG wird sie zum Rohstoff, und Ersatzwärme aus Biomethan oder einer Großwärmepumpe kostet in der Erzeugung das Vier- bis Siebenfache (eigene Schätzung). Dann ist das Netz teurer als eine Wärmepumpe im eigenen Haus.

BAFA-Akte S. 9DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026)Fraunhofer IEE/DBFZ 02/2024KWW-Technikkatalog 08/2026

Die Anschlussförderung ist nicht gesichert

hoch

Schon der beste Fall, ein moderater Preisanstieg, setzt voraus, dass die Biogasanlagen nach Ende ihrer EEG-Vergütung in einer Ausschreibung eine Anschlussförderung gewinnen. Die Ausschreibungsmengen für Biomasse sinken von 1.126 MW (2026) auf 326 MW (2027) und 78 MW (2028). Die EU-Genehmigung der EEG-Förderung läuft am 31.12.2026 aus. Danach dürfen ohne neue Genehmigung keine neuen Zuschläge erteilt werden, und die EEG-Novelle stockt. Wer eine Anschlussförderung bekommt, darf seine Motoren nur noch rund ein Drittel des Jahres gefördert betreiben. Die Wärme kommt dann stoßweise, das Netz braucht mehr Speicher und öfter den Spitzenkessel. Die Genossenschaft schreibt selbst, dass „nach 2026 weitere Anlagen aus der EEG-Förderung“ fallen.

FNR, BiomassepaketBBH-Blog 01.10.2025Rechtsgutachten Raue/BEE 22.06.2026Bayer. Bauernverband 30.07.2026BAFA-Akte S. 9

Biomethan statt Abwärme – und das Förderrisiko

hoch

Bioenergie Adensen plant eine Anlage, die Biogas zu Biomethan aufbereitet. Wird das Gas ins Netz eingespeist, fällt an dieser Stelle keine Motorwärme mehr ab. Die Heizzentrale müsste dann Biogas oder Biomethan im Kessel verbrennen, zum Marktpreis und ohne EEG: rund 7 bis 17 ct/kWh Wärme statt heute rund 3 ct (eigene Schätzung). Auf billiges Erdgas kann die Genossenschaft nicht ausweichen: Im Förderantrag hat sie für 2030 bis 2045 einen Anteil erneuerbarer Energien von 100 % angegeben, davon 100 % Biomasse. Der Bescheid verpflichtet sie, das zehn Jahre lang jährlich zu bestätigen. „Eine Unterschreitung der im Antrag angegebenen Werte […] kann zu einer Rückberechnung und einer anteiligen Rückforderung der gewährten Zuwendung führen.“

DS 46/2026 (Bauausschuss 02.06.2026)dena, Branchenbarometer Biomethan 2025BAFA-Akte S. 3Bescheid S. 38

Umgehung von § 121a NKomVG

hoch

Das Gesetz erlaubt Konzernkredite nur für eine eigene Investition der Gemeindegesellschaft. Das erste Modell (Kredit weiterreichen) war deshalb unzulässig. Das neue Modell ändert die Form, aber nicht den Inhalt: Die GmbH zahlt 3,8 Mio. €, die Genossenschaft zahlt über 25 Jahre genau Zins und Tilgung zurück und bekommt den Anteil am Ende gegen Anrechnung der Pacht. Wirtschaftlich ist das ein Ratenkredit. Die Frage an die Kommunalaufsicht: Zählt die Form oder der Inhalt?

DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026)

Die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung fehlt

hoch

§ 121a Abs. 1 NKomVG verlangt, dass die Prüfung der wirtschaftlichen Lage ergibt, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllen wird. Die GmbH kann nur zahlen, wenn die Genossenschaft Pacht zahlt. Also hätte die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft geprüft werden müssen, einschließlich des Szenarios steigender Wärmepreise. Eine solche Prüfung ist in keiner Ratsvorlage dokumentiert.

§ 121a NKomVGDS 18/2026 (Rat 17.03.2026)DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)

Die Sicherheit ist das Risiko selbst

hoch

Auf eine Bankbürgschaft wird „ausnahmsweise ausdrücklich verzichtet“, weil sie das Projekt unwirtschaftlich machen würde. Gesichert wird mit dem Netz, dem Grundstück der Heizzentrale und den Wärmelieferverträgen. Genau diese Werte verfallen im Ernstfall gemeinsam: Ein Netz ohne billige Wärme und ohne Kunden ist nichts wert. Die Verwaltung schrieb selbst, dass ein Totalausfall nicht ausgeschlossen werden kann.

DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)

Rohre im fremden Boden

mittel

Das Schaubild der Kanzlei vermerkt selbst: „Vereinbarung über Rohrleitungen: Scheinbestandteil; § 95 BGB!“ Leitungen in fremden Grundstücken gehören nur dann dem Netzbetreiber, wenn sie als Scheinbestandteile vereinbart sind. Ob und wie das für 12,8 km Trasse über private und öffentliche Grundstücke gesichert ist, ist offen. Davon hängt ab, ob das „Miteigentum“ der GmbH überhaupt etwas wert ist.

DS 50/2026, Anlage 2 (Rat 27.05.2026)

Fördermittelrecht: Zweckbindung und Kumulierung

hoch

Das BAFA fördert die Genossenschaft mit 40 %. Der Bescheid verbietet die Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen für dasselbe Projekt und verlangt die Meldung jeder Änderung der Finanzierung. Ein kommunaler Kredit zu Konditionen, die keine Bank angeboten hat, kann eine solche Beihilfe sein. Hinzu kommt: Geförderte Anlagen dürfen während der Zweckbindung nicht anderweitig verfügt werden, hier werden sie aber zum Teil übertragen und zum Teil zur Sicherheit übereignet. Nach Nebenbestimmung 1 des Bescheids muss jede Veräußerung der geförderten Anlage dem BAFA unverzüglich angezeigt werden, die Genossenschaft muss das Netz zehn Jahre selbst zweckentsprechend betreiben. Der Rat hat seinen Beschluss deshalb ausdrücklich unter den Vorbehalt gestellt, dass das BAFA die Förderung aufrechterhält. Ob das BAFA informiert ist und zugestimmt hat, ist nicht bekannt.

Zuwendungsbescheid 09.07.2025ANBest-PDS 50/2026 (Rat 27.05.2026)

Beihilfe: Die De-minimis-Grenze reicht nicht

hoch

Das Innenministerium schreibt selbst: Die gesetzliche Mindestverzinsung werde „in der Regel nicht ausreichen, um den Vorgaben des Beihilfeverbots aus Art. 107 AEUV Rechnung zu tragen“. Ohne Anmeldung bei der EU-Kommission bleibt meist nur die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831: Danach sind Vorteile bis 300.000 € in drei Jahren erlaubt. Der Zinsvorteil gegenüber dem vorläufigen Bankangebot beträgt aber schon rund 0,7 bis 0,8 Mio. € (Barwert, eigene Schätzung), dazu kommt der BAFA-Zuschuss für dasselbe Projekt. Hätte die Bank nach voller Prüfung gar keinen Kredit gegeben, ist der Vorteil noch größer.

Innenministerium, FAQ KonzernfinanzierungDS 75/2025 (Rat 14.10.2025)DS 75/2025, Anlage 2 (Rat 14.10.2025)

„Marktübliche“ Pacht, die genau den Kredit abdeckt

mittel

Die Pacht soll marktüblich und beihilferechtskonform sein und zugleich mindestens den Kapitaldienst des Gemeindekredits decken. Beides zugleich ist nur Zufall. Ein Markt für Pachtanteile an einem Dorfwärmenetz existiert nicht. Die Bank hatte vorläufig 5,48 % plus 80.000 € genannt, verbunden mit harten Auflagen. Liegt die Pacht darunter, erhält die Genossenschaft einen geldwerten Vorteil aus öffentlichen Mitteln.

DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)

Der Gesellschaftsvertrag beschreibt das gescheiterte Modell

mittel

Laut Gesellschaftsvertrag soll die GmbH den Konzernkredit aufnehmen und „an die Energiegenossenschaft … weitergeben“, also genau das Modell, das die Kommunalaufsicht verworfen hat. Außerdem ist die GmbH „nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet“, soll jetzt aber Pacht „zzgl. eines Gewinnaufschlages“ kassieren. Eingetragen wurde sie am 21.05.2026, sechs Tage vor dem Beschluss über das neue Modell. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags findet sich in keiner öffentlichen Vorlage.

DS 111/2025 (Rat 16.12.2025)DS 50/2026, Anlage 1 (Rat 27.05.2026)Handelsregister

Widersprüchliche Zahlen in derselben Vorlage

mittel

Das Gutachten nennt eine Gesamtinvestition von „ca. 7,4 Mio. €“ und einen Miteigentumsanteil von 51,38 %, die Verwaltung „rd. 42 %“. 3,8 Mio. € sind aber 51 % von 7,4 Mio. € oder 42 % von rund 9 Mio. €. Ein Jahr zuvor waren es 8,759 Mio. €. Wie hoch die Investition wirklich ist, weiß die Öffentlichkeit nicht.

DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)DS 75/2025 (Rat 14.10.2025)

Komplexität als eigenes Risiko

mittel

Drei Gesellschaften, ein Konzernkredit, ein Weiterleitungsdarlehen, ein Miteigentums-Kaufvertrag, ein Pachtvertrag über 25 Jahre, eine Kaufoption, Sicherungsübereignung, Grundschuld und Gestattungsvertrag. Der Vorstand arbeitet teils ehrenamtlich. Jede Vertragslücke wird im Streitfall zum Problem der Gemeinde.

DS 50/2026 (Rat 27.05.2026)

Die Einstufung „hoch/mittel“ ist unsere Einschätzung, keine juristische Bewertung. Ob die Konstruktion rechtmäßig ist, entscheidet die Kommunalaufsicht beim Landkreis Hildesheim, im Zweifel ein Gericht.

Was die Kommunalaufsicht tun kann

Der Landkreis Hildesheim ist Kommunalaufsicht über Nordstemmen. Nach § 121a Abs. 4 NKomVG ist der Kreditbeschluss anzuzeigen, der Kredit darf frühestens sechs Wochen danach aufgenommen werden. Rechtswidrige Beschlüsse kann die Aufsicht nach § 173 NKomVG beanstanden, dann dürfen sie nicht ausgeführt werden.

Laut DS 50/2026 (Rat 27.05.2026) hält die Aufsicht das neue Konzept für „tragbar“, wenn die Sicherheiten ausreichen, und würde „nicht widersprechen“. Eine formelle Prüfung der wirtschaftlichen Lage nach § 121a Abs. 1 ist nirgends dokumentiert.